Kosten und Preise in der 24-Stunden-Pflege
Kosten und Preise ergeben sich aus der Summe der folgenden Positionen:
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einmalige Gebühr bei Vertragsabschluss mit dem Anzengruber-Pflegedienst
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Kosten für Pflege und Betreuung (Betreuungspersonen und Diplomkrankenschwestern)
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monatlicher Sozialversicherungsbeitrages der PersonenbetreuerInnen
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Fahrtkostenersatz der Personenbetreuerinnen
Kost und Logis des Pflegepersonals wird am Betreuungsort zur Verfügung gestellt. Das Honorar ist nach Zusendung der Rechnung (inklusive Fahrtkosten) sofort ohne Abzug fällig.
Einmalentgelt
Bei Abschluss eines Vertrages wird ein Entgelt von € 490,00 (inkl. USt.) eingehoben (Case & Care-Management).
Bei nochmaligem Vertragsabschluss für dieselben KlientInnen wird das Entgelt nur einmal eingehoben.
Die Erfahrung zeigt, dass folgende Kosten auf Sie zukommen:
Sie bezahlen die Kosten für Pflege und Betreuung.
Weiters sind die Fahrtkosten für die Betreuerinnen zu begleichen. Pro Fahrt entstehen an den regulären Wechseltagen die Kosten von € 35,00 das ergibt monatliche Kosten von € 140,00
Nicht in der monatlichen Zahlungen enthalten:
- Der gesetzlich vorgeschriebene SVA-Beitrag von ungefähr € 182,00 pro Monat für die BetreuerInnen. Gemäß Gesetz kann der Betrag im Falle längerer Betreuung ansteigen. Der vorgeschriebene Betrag wird von Ihnen alle drei Monate an die SVA überwiesen.
- Freie Kost und Logis der BetreuerInnen.
- Die BetreuerInnen übernehmen die Kosten für die einmal jährlich anfallende Grundumlage für die Wirtschaftskammer Österreich selbst. Für den Klienten entstehen keine Belastungen.
Verrechnungsmodus
Die Betreuungskosten werden tagesgenau an die KlientInnen in Rechnung gestellt. Ausnahme bildet die Sozialversicherung der Betreuungskräfte. Laut Gesetzesvorgabe muss der SVA-Betrag sobald der Monat begonnen wurde voll entrichtet werden. Eine Aliquotierung ist daher nicht möglich.
Staatliche Zuschüsse im Pflegesektor
Bei Erreichung der gesetzlichen Voraussetzungen werden staatliche Zuschüsse wie Pflegegeld und Pflegezuschuss zur 24-Stunden-Betreuung gewährt. Diese tragen erheblich zur Minderung der monatlichen Kosten bei.
Daher entsteht Ihnen bei Pflegestufe 4 nur mehr ein tatsächlicher finanzieller Kostenaufwand von € 32,35 pro Tag.
Bei Pflegestufe 5 sinkt der tatsächliche finanzielle Kostenaufwand auf € 23,85 pro Tag.
Bei Pflegestufe 6 beträgt der tatsächliche finanzielle Kostenaufwand € 11,10 pro Tag.
An den folgenden Preisbeispielen sehen Sie, welche tatsächlichen monatlichen Kosten Ihnen selber entstehen, wenn Sie die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.
PFLEGESTUFE 4 : | PRO TAG € | 32,35 |
Sie bezahlen für 4 Wochen | € | 1.680,00 |
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen | + € | 140,00 |
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen | + € | 300,00 |
Pflegegeld Stufe 4 | – € | 664,30 |
Zuschuss vom Bundessozialamt | – € | 550,00 |
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen | € | 905,70 |
PFLEGESTUFE 5 : | PRO TAG € | 23,85 |
Sie bezahlen für 4 Wochen | € | 1.680,00 |
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen | + € | 140,00 |
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen | + € | 300,00 |
Pflegegeld Stufe 5 | – € | 902,30 |
Zuschuss vom Bundessozialamt | – € | 550,00 |
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen | € | 667,70 |
PFLEGESTUFE 6 : | PRO TAG € | 11,10 |
Sie bezahlen für 4 Wochen | € | 1.680,00 |
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen | + € | 140,00 |
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen | + € | 300,00 |
Pflegegeld Stufe 6 | – € | 1260,00 |
Zuschuss vom Bundessozialamt | – € | 550,00 |
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen | € | 310,00 |
PFLEGESTUFE 7 : | PRO TAG € | 11,10 |
Sie bezahlen für 4 Wochen | € | 1.680,00 |
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen | + € | 140,00 |
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen | + € | 300,00 |
Pflegegeld Stufe 7 | – € | 1655,00 |
Zuschuss vom Bundessozialamt | – € | 550,00 |
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen | € | 0,00 |
Alle angeführten Preise und Zahlungsbedingungen gelten mit Datum der Veröffentlichung auf unserer Homepage als verlautbart.
Die von der SVA geforderten Kosten können im Einzelfall gemäß der gesetzlichen Bedingungen nach oben angepasst werden. In jedem Fall gelten die Preise mit Unterzeichnung des Personenbetreuungsvertrages als vereinbart.
Erhebung des Pflegebedarfs
Vor Betreuungsbeginn wird eine Checkliste mit den erforderlichen Tätigkeiten erstellt, um eine passende Betreuungskraft auszuwählen.