Die 24-Stunden-Betreuung -legal - im eigenen Zuhause: Rechtliche Rahmen­bedingungen

Rechtliche Bestimmungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß Teilnovellierung der Gewerbeordnung mit dem Jahr 2007 betreffend Legalisierung der Personenbetreuung in Österreich wurde die Möglichkeit geschaffen, die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause legal zu organisieren.
Es bestehen 2 Varianten:
Variante 1 „Nichtselbständigen-Modell“
Variante 2 „Selbständigen-Modell“
Laut EU-Recht und österreichischer Gesetzgebung dürfen PersonenbetreuerInnen aus den EU-Ländern legal tätig sein.


Staatliche Informationen

Da der Staat Österreich großen Wert auf legale, effektive Betreuung für pflegebedürftige Menschen legt, wurden verschiedene Broschüre in Druckform und via Internet herausgegeben. Interessierte Personen haben somit die Möglichkeit, sich mit der komplexen Materie auseinanderzusetzen.
Folgende staatliche Internetadressen bieten ausführliche Informationen:
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
http://www.bmsk.gv.at

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die der pflegbedürftigen Person die Aufwandsabgeltung des notwendigen Pflegeaufwandes geben soll. Voraussetzung dafür sind Ruhegenußbezug des Staates Österreich oder Anspruch gemäß Landespflegegesetz. Für die Antragstellung des Pflegegeldes ist der pensionsauszahlende Rechtsträger zuständig. Zusätzlich zum Antrag ist eine durch einen ärztlichen Sachverständigen durchgeführte Untersuchung. Das Pflegegeld ist je nach zeitlichem Pflegeaufwand in 7 Stufen gegliedert (Stand 01.01.2024):

Stufe 1 € 192,00
Stufe 2 € 354,00
Stufe 3 € 551,60
Stufe 4 € 827,10
Stufe 5  € 1.123,50
Stufe 6 € 1.568,90
Stufe 7  € 2.061,80

 

Weitere Informationen zum Thema „Pflegegeld“ sind unter folgenden Internetadressen zu finden:

http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
http://www.bmsk.gv.at


Pflegezuschuss / Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Diese staatliche Förderung dient dazu, betreuungsbedürftigen Personen, denen durch die Pflegebedürftigkeit finanzielle Ausgaben entstehen, einen Ausgleich zukommen zu lassen. Die Förderung beträgt für
selbständig tätige BetreuerInnen bis zu € 800,00 monatlich
unselbständig tätige BetreuerInnen bis zu € 1.600,00 monatlich
(gültig für 2 BetreuerInnen).

Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Die BetreuerInnen haben eine qualifizierte Ausbildung vorzuweisen oder verfügen über einen mind. 6-monatigen Betreuungsdauer-Nachweis bei ein und demselben Förderungswerber. Für den Förderungswerber besteht eine Einkommensgrenze von € 2.500,00 netto/monatlich.

Weitere Informationen zum Thema „Pflegezuschuss“ sind bei den Informationsstellen der Bundessozialämter in allen neun Bundesländern erhältlich sowie unter folgender Internetadresse zu finden:
http://www.pflegedaheim.at

Wir sind Ihnen bei der Antragstellung über das Bundessozialamt auch gerne behilflich.


Steuerliche Absetzung der Pflegekosten

Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (abzüglich Förderung und Pflegegeld/ohne Selbstbehalt beim Pflegebedürftigen, mit Selbstbehalt beim Angehörigen). Damit wird die Steuerbemessungsgrundlage verkleinert.